Wer Labortests zur Diagnostik durchführen oder dafür Medizinisch-Technische Assistent*innen (MTA)beauftragen darf, dafür gibt es in Deutschland mehrere rechtliche Bestimmungen. Das „Gesetz über technische Assistenzberufe in der Medizin (MTA-Gesetz)“ regelt die Ausbildung und die damit verbundenen Zuständigkeiten. Dieses Gesetz betrifft auch die Berufsgruppe der Heilpraktiker*innen. Laut Gesetz durften Heilpraktiker*innen bisher Laboranalysen, wie etwa von Körperflüssigkeiten, Ausscheidungen, Blut, durchführen und an eine MTA delegieren. Mit dem neuen MTA-Gesetz ändert sich das. Was bedeutet das für Sie als Heilpraktiker*in?

Hierzu eine Stellungsnahme von uns.